Coronavirus

Informationen und Neuigkeiten


Testen und FFP2-Maske weiterhin Pflicht

 

Auch mit Änderung der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bleibt die Vorgabe bestehen, dass das Tragen einer FFP2-Maske sowohl für Besucher wie auch für Beschäftigte weiterhin verpflichtend ist. Die bundesrechtlichen Vorgaben der Maskenpflicht nach §28b Abs. 1 Nr. 3ff IfSG für Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie für ambulante Pflegedienste gelten weiter fort. Des Weiteren gilt für Besucher das Vorlegen einer Bestätigung über einen negativen Corona Schnelltest.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer Bewohner, die in Folge ihres Alters und der meist bestehenden Vorerkrankungen unzweifelhaft zu den vom Virus am meisten gefährdeten Personengruppen zählen.

 

Gerne können Sie sich für weitere Fragen telefonisch oder per E-Mail über corona[at]elisabethenstiftung.de an uns wenden.

 

 

Testinformationen Mitarbeiter

 

Für Mitarbeitende besteht weiterhin die Möglichkeit, sich gemäß der Empfehlung der Einrichtungsleitung vor Ort zu den bekannten Zeiten testen zu lassen.

 

 

Es gelten weiterhin die Grundsätze des Testens:

  • Ich lasse mich vor dem Dienst testen!
  • Immer, wenn ich aus dem Frei/Urlaub etc. komme, brauche ich einen Schnelltest, um die     Ansteckungsgefahr für unsere Bewohner so gering wie möglich zu halten!
  • Wenn ich mehrere Tage hintereinander arbeite, komme ich zweimal wöchentlich zum Testen, wenn ich geimpft bin. Falls ich nicht geimpft bin, komme ich täglich.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Corona

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit:

https://www.zusammengegencorona.de

 

Unter nachfolgendem Link können Sie des Weiteren die fachlich gesicherte Beantwortung häufig gestellter Fragen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nachlesen:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten.html