Coronavirus

Informationen für Angehörige, Betreuer und Besucher


Sehr geehrte Angehörige, Betreuer und Besucher,

 

auf Grund der akteullen Situation hat sich in Bezug auf die Besuche in unserer Einrichtung vieles geändert. Grundsätzlich begrüßen wir selbstverständlich soziale Kontakte, wir sind gerne ein offenes Haus. In der momentanen Situation stellt aber jeder einzelne Besucher für die Bewohner eine akute Ansteckungsgefahr dar, denn wie allgemein bekannt, können Menschen Träger des Virus sein ohne selbst Symptome zu entwickeln bzw. sind diese bereits infektiös, bevor die Krankheit bei ihnen ausbricht.

Bitte entnehmen Sie unsere aktuellen Regelungen bitte dem Punkt Aktuelles.

 

Bei Notfällen oder in der absehbaren letzten Lebensphase kommen wir selbstverständlich auf Sie zu, damit Sie Ihre Angehörigen besuchen können. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Notfalls wird in Abstimmung mit dem zuständigen Arzt getroffen. Wir informieren Sie in diesen Fällen selbstverständlich umgehend.

 

Gerne können Sie sich für weitere Fragen telefonisch oder per E-Mail: corona[at]elisabethenstiftung.de an uns wenden.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Schutz unserer Bewohner, die in Folge ihres Alters und der meist bestehenden Vorerkrankungen unzweifelhaft zu den vom Virus am meisten gefährdeten Personengruppen zählen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

 


Neuigkeiten

15.12.2021

Besuchsregelungen Weihnachtsfeiertag und Neujahr

 

Ausgenommen von den Regelungen, welche bei einer vollständigen Immunisierung und einer weiteren Auffrischungsimpfung (Booster) gelten, sind Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime (§28b Abs. 2 IFSG). Dies bedeutet, dass weiterhin vor dem Betreten der Einrichtung, unabhängig des jeweiligen Impfstatus, ein negativer Testnachweis auf dem Wohnbereich vorzulegen ist.

 

Sie haben folgende Testmöglichkeiten im Haus:

 

Montag - Donnerstag von 08:00 Uhr -16:00 Uhr und

Freitag von 08:00 Uhr -12:00 Uhr

 

Ansonsten würden wir Sie auf die öffentlichen Testmöglichkeiten verweisen.

 

Für die Feiertage werden folgende Testzeiten angeboten:

 

24.12.2021: 08:00 Uhr - 14:30 Uhr

25.12.2021: 12:30 Uhr - 14:30 Uhr

26.12.2021: 12:30 Uhr - 14:30 Uhr

01.01.2022 – 02.01.2022: 12:30 Uhr - 14:30 Uhr

Am 31.12.2021 besteht keine Testmöglichkeit im Haus.

 

In der Zeit vom 27.12.2021 - 07.01.2022 gelten eingeschränkte Telefonzeiten. Sie erreichen uns in dieser Zeit von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 09072 72-0 oder via E-Mail - wir rufen dann zurück.

 

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in das neue Jahr.

 

 

 


18.11.2021

Änderung der Besuchsregelungen

 

Aufgrund der hohen Inzidenzen und der Wucht, mit der die Corona-Pandemie wieder unseren Alltag bestimmt, hat der Gesetzgeber einige Änderungen für die Besuche in unserem Hause beschlossen. Die Änderungen sind in der aktualisierten 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung hinterlegt und bereits in Kraft gesetzt.

 

Konkret bedeutet die Änderung:

 

1. Alle Besucher von Bewohnern benötigen einen negativen Testnachweis. Dies gilt auch für „geimpfte- bzw. genesene“ Besucher.

 

2. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich von

Montag – Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei uns testen zu lassen.

Zum Testen kommen Sie bitte direkt in die Anmeldung im Schlossgebäude.

Am Wochenende dürfen wir Sie höflichst an die Testzentren verweisen, die derzeit Ihre Kapazitäten wieder hochfahren.

 

3. Mit dem negativen Testergebnis können Sie direkt auf die Wohnbereiche gehen und Ihre Besuche bei Ihren Angehörigen/Betreuten vornehmen. Zwingend notwendig hierzu ist aber, dass Sie sich auf dem Wohnbereich melden, da die Registrierung Ihres Besuches und die Überprüfung des Tests weiterhin durch den Gesetzgeber vorgegeben ist.

 

4. Prinzipiell herrscht FFP2-Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände, auch gelten weiterhin sämtliche Hygieneregeln wie Abstand, Hygiene, Hustenetikette etc.

 

 

 


13.08.2021

Änderungen der Besuchsregeln ab 16.08.2021

 

Mit der neuen Verordnung der Bayerischen Staatsregierung die ab 16.08.2021 gültig ist, ändern sich einige Regelungen zum Besuch unserer Einrichtung.

 

Besucher nicht geimpft/nicht genesen:

Für den Besuch ist die Vorlage eines negativen Schnelltests bzw. PCR-Tests notwendig. Sie haben die Möglichkeit

 

Montag-Donnerstag von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr und

Freitag von 08:00 Uhr – 12: 00 Uhr

 

sich in der Einrichtung testen zu lassen. Hierzu melden Sie sich bitte an der Anmeldung, von dort kommt jemand zu Ihnen, um den Abstrich zu tätigen.

 

An Wochenenden sowie Feiertagen stehen im Haus keine Testmöglichkeiten zur Verfügung.

Nutzen Sie hierzu bite die örtlichen Testzentren. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

 

Geimpfte und Genesene:

Ist der Besuch ohne Vorlage eines Testes möglich, der entsprechende Nachweis ist bei den Besuchen zu erbringen. Gerne können Sie auch Ihren Impf- oder Genesenennachweis zentral dokumentieren lassen, wenn nicht bereits geschehen, sodass Sie diesen nicht bei jedem Besuch mitbringen müssen.

 

Allgemeine Regelungen:

Alle Besucher haben sich prinzipiell, wie bereits bekannt, auf den Wohnbereichen zu melden, damit dort die Dokumentation des Besuches und der Testnachweis erfolgen kann.

Ferner weisen wir nochmal auf die internen Hygieneregeln hin, die verpflichtend sind. Für alle gilt auf dem Gelände das tragen einer FFP2 Maske, sowie die Abstandregelungen. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Händesinfekton in der Einrichtung.

 

 

 


05.07.2021

Update- Besucherregelung

 

Erneut freut es mich, Ihnen mitzuteilen, dass mit der neuen Bayerischen Infektionsschutzverordnung und weiterhin gleichzeitig niedrigen Inzidenzen erhebliche Erleichterungen bei Ihren Besuchen möglich sind.

 

Konkret bedeutet die Änderung:

 

1. Ab sofort ist eine Anmeldung zu Besuchen nicht mehr notwendig.

 

2. Besuchszeiten sind aufgehoben

 

3. Ab sofort können Sie direkt auf die Wohnbereiche gehen und Ihre Besuche bei Ihren Angehörigen/Betreuten vornehmen. Zwingend notwendig hierzu ist aber, dass Sie sich auf dem Wohnbereich melden, da die Registrierung Ihres Besuches weiterhin durch den Gesetzgeber vorgegeben ist.

 

4. Prinzipiell herrscht weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Der Wechsel auf eine medizinische Einweg-Gesichtsmaske kann nur erfolgen, wenn Sie vollständig geimpft sind. Der entsprechende Nachweis ist entweder elektronisch oder mittels ausgedrucktem Impfnachweis beim Besuch vorzulegen.

 

5. Es gelten weiterhin sämtliche Hygieneregeln wie Abstand etc.

 

 

 


02.06.2021

Update - Besucherregelung

 

Ab sofort gelten folgende Neuregelungen für Besucher:

  • mitgebrachte Testergebnisse dürfen maximal 24 Stunden alt sein
  • Zeitgleich dürfen mehrere Besucher aus einem Hausstand einen Besuch machen
  • Besucher aus mehreren Hausständen müssen nacheinander zu Besuch kommen

 

 


20.05.2021

Update - Besucherregelung

 

Ihre Besuchsanmeldung bitten wir ab sofort von

 

Montag – Donnerstag 08:00 -12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr

 

Freitag 08:00 Uhr -12:00 Uhr

 

nur noch unter: 09072-72-0 (neue Telefonnummer!)

 

oder per E-Mail: empfang@elisabethenstiftung.de

 

registrieren zu lassen.

 

Die Besuchszeiten sind wie bisher Montag – Sonntag von 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

Besuche / Befreiung von der Testpflicht

 

Die Gleichstellung der geimpften und genesenen Personen mit den negativ getesteten Personen gelten nun auch innerhalb der Einrichtungen nach § 9 BayIfSMV - mithin also auch für die Elisabethenstiftung.

 

Besucherinnen und Besucher, deren abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, müssen bei einem Besuch einer vollstationären Einrichtung der Pflege, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, eines Altenheimes oder einer Seniorenresidenz keinen negativen Testnachweis mehr erbringen.

 

Es genügt die Vorlage des Impfnachweises.

 

Die Befreiung von der Testnachweispflicht gilt auch für genesene Personen, also zum einen für Personen, die über einen geeigneten Nachweis verfügen, dass sie mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber vor sechs Monaten mittels PCR-Testung positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurden, zum anderen aber auch für Personen, bei denen die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt und die eine erste Impfdosis gegen COVID-19 erhalten haben.

 

Der Nachweis kann hier durch Vorlage eines länger als sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Tests in Verbindung mit der Vorlage des Impfnachweises, aus dem die erste Impfung hervorgeht, erfolgen. Einer mindestens 15-tägigen Wartezeit bedarf es hier aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse im Gegensatz zu den bislang nicht an dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten, vollständig geimpften Personen nicht.

 

Wir bitten Sie daher, bei Ihrem nächsten Besuch die, sofern vorhanden, geforderten Unterlagen zur Einsicht mitzubringen. Wenn Sie damit einverstanden sind würden wir dies dokumentieren, eine entsprechende Erklärung liegt für Sie ab sofort am Check-In-Schalter bereit.

 

Bei allen anderen Regelungen sieht der Gesetzgeber derzeit keine Änderungen vor (FFP-2-Maske / Abstandsgebot etc.), da sich prinzipiell weiterhin eine hohe vulnerable Gruppe in den Einrichtungen befindet. Diese Besuchsregelungen gelten daher wie bekannt weiter.

 

 

 


31.03.2021

Update - Besucherregelung

 

  • Es gelten weiterhin die bestehenden allgemeinen Besuchsregelungen der Elisabethenstiftung (siehe unten)                                                                                                               
  • Die Anmeldung ist auch weiterhin zwingend unter der bekannten Telefonnummer (09072-180 oder -424) erforderlich.
  • Die Besuchszeiten sind weiterhin Montag - Sonntag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

 

Des Weiteren gilt:

  • Seit dem 27. März kann jede*r Bewohner*in einer Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen wieder mehr als eine*n Besucher*in pro Tag empfangen. Hierbei sind die allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen (ein Hausstand und eine weitere Person, max. fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt) sowie die bereits bestehenden Hygienevorschriften der Elisabethenstiftung einzuhalten
  • Für den Besuch muss ein gültiges negatives Testergebnis vorliegen, welches durch PoC-Antigen-Test oder PCR-Test max. 48 Stunden vor Besuch ermittelt wurde. Dies ist über eine unterschriebene Bestätigung des Arztes/Testzentrums etc. nachzuweisen
  • Sollte bevorzugt werden, sich durch einen PoC-Antigen-Test selbst zu testen, ist hierbei zu beachten, dass der Gesetzgeber nur Tests zulässt, welche auch beim Bundesministerium entsprechend gelistet sind und der Test erst bei uns nach einem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden kann
  • Kinder zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasenbedeckung tragen
  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen der Maske aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung nicht möglich oder zumutbar ist, sind von der Tragepflicht befreit.                                                                                                                                           --> Die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die Diagnose, Klassifizierung der Erkrankung (ICD-10) sowie den Grund der Befreiung.

 

 


18.12.2020

Update - Testungen von Besuchern vom 25. bis 27. Dezember

 

Die bayerische Staatsregierung hat in der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (veröffentlicht am 16.12.2020) im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage die Gültigkeit eines Coronatests verlängert.

 

Vom 25. bis 27. Dezember 2020 darf die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

 

Außerhalb dieses o.g. Zeitraumes dürfen die POC-Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

 

 

 


15.12.2020

Reglungen/Besuchsregelungen bis einschließlich 10.01.2021

 

Bedauerlicherweise ist die Infektionslage in Bayern aufgrund der Corona-Pandemie ernst und verschärft sich täglich. Die Zahl der Neuinfektionen steigt exponentiell. Der Freistaat Bayern hat daher verständlicherweise erneut die Vorgaben verlängert / konkretisiert.

 

  • Laut Vorgaben darf jeder Bewohner täglich in unserer Einrichtung von höchstens einer Person besucht werden, auch an den Feiertagen. Der Besucher hat ein schriftlich oder elektronisch negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen. Ist der Test mittels eines sogenannten Antigen-Schnelltests erfolgt, darf die Testung höchstens 48 Stunden vor dem Besuch erfolgt sein, wenn der Test mittels PCR-Test (Labortest) erfolgte, darf dieser höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
  • Jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP-2-Maske zu tragen.
  • Schließung aller Werkstätten und Förderstätten in Bayern ab Mittwoch, den 16. Dezember. Das bedeutet, dass bis einschließlich Freitag, den 8. Januar 2021, in Werkstätten und Förderstätten keine reguläre Beschäftigung und Betreuung für Menschen mit Behinderung durchgeführt werden. Bewohner unserer stationären Wohneinrichtungen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie werden in ihren Wohngruppen betreut.

 

Allgemeine Besuchsregeln der Elisabethenstiftung:

  • Besuchszeiten Montag – Sonntag von14.00 – 17.00 Uhr, einschließlich Feiertage.
  • Anmeldung bei Frau Katja Jäger unter der Tel. Nr. 09072 72180 oder per E-Mail katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de.
  • Die Anmeldung ist möglich von Montag – Donnerstag von 8.00 -16.30 Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr.
  • Es erfolgt die Ihnen bekannte Registrierung am Check-In-Schalter.
  • Sie erhalten die Möglichkeit, sich vor dem Besuch bei uns mit dem Schnelltest testen zu lassen. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses kann der Besuch stattfinden.
  • Alternativ legen Sie das entsprechende Testergebnis am Check-In-Schalter vor.
  • Sofern Sie selbst keine FFP-2-Maske haben, erhalten Sie diese von uns.
  • Bitte beachten Sie die vorherige Anmeldung! Danke

 

Besuchsregel am 24.12.2020

  • Für den 24.12. haben wir die Besuchszeit erweitert, die Besuchszeit ist an diesem Tag von 11:00- 17:00 Uhr.
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass am Nachmittag auf den Gruppen Feierlichkeiten stattfinden. An diesen Feierlichkeiten können Sie nicht - wie sonst üblich -teilnehmen.

 

Regel für Heimfahrten

 

Zur Eindämmung der Pandemie sollen die Kontakte nach wie vor auf das Notwendigste reduziert werden. Ich bitte Sie daher, dieses auch bei evtl. Heimfahrten Ihrer Angehörigen im Auge zu behalten.

 

 

Weihnachts-Päckchen

 

Die Weihnachts-Päckchen für Ihre Angehörigen können Sie gern an unserem Empfang abgeben: Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr. Sollten Sie die Päckchen am Check-In-Schalter abgeben bitten wir auch hier um Ihre Anmeldung, da dieser nicht geöffnet wird, wenn keine Anmeldungen vorliegen.

Es ist nicht gestattet, die Päckchen vor den Wohnbereichen abzustellen, da für die gesamte Einrichtung ein Betretungsverbot besteht.

 

Diese Regelungen gelten bis mindestens 10.01.2021.

 

 

Allgemeine Regelungen

  • Es gilt prinzipiell landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh. Dies kann nur unter bestimmten Gründen unterbrochen werden.
  • An den geltenden Kontaktbeschränkungen wird festgehalten. Erlaubt ist der Besuch eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (zuzüglich zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren).
  • Nur für die drei Weihnachtstage 24. bis 26. Dezember 2020 gilt darüber hinaus, dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren) treffen dürfen, gleichgültig aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen.
  • Zum engsten Familienkreis gehören außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige.
  • Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
  • An Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten.
  • Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Das schließt neben Massagepraxen, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure mit ein. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie bleiben weiter möglich.

Nähere Information hierzu können Sie sich unterhalb herunterladen.

 

 

 

Download
Bericht der Kabinettssitzung zu den aktuell geltenden Regelungen
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09.12.2020

Geänderte Besuchsregelungen

 

Mit dem heutigen Tag ist die 10. Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung veröffentlicht worden. In dieser Verordnung sind wesentliche, einschneidende Änderungen bis auf weiteres vorgesehen. Die Verordnung gibt vor, dass jeder Bewohner täglich von höchstens einer Person besucht werden darf. Der Besucher hat ein schriftlich oder elektronisch negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen. Ist der Test mittels eines sogenannten Antigen-Schnelltests erfolgt, darf die Testung höchstens 48 Stunden vor dem Besuch erfolgt sein, wenn mittels PCR-Test (Labortest) darf dieser höchstens 3 Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP-2 Maske zu tragen.

 

Besuchsregeln Elisabethenstiftung:

 

1. Wie bisher bleibt es bei den Besuchszeiten Montag - Sonntag von 14.00 – 17.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung bei Frau Katja Jäger unter der Tel. Nr. 09072/72-180 oder per E-Mail an katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de. Eine Anmeldung ist  Montag - Donnerstag von 8.00 – 16.30 Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr möglich.

 

2. Es erfolgt die Ihnen bekannte Registrierung am Check-In-Schalter.

 

3. Sie erhalten die Möglichkeit, sich vor dem Besuch bei uns mit dem Schnelltest testen zu lassen. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses kann der Besuch stattfinden.

 

4. Alternativ legen Sie ansonsten das entsprechende Testergebnis am Check-In-Schalter vor.

 

5. Sofern Sie selbst keine FFP-2-Maske haben, erhalten Sie diese von uns.

 

Diese Regelungen gelten ab dem 10.12.2020 bis auf weiteres.

 

 

 


23.11.2020

Teilweise Aufhebung der Quarantäne und Wiederinkraftsetzung der Besuchsregeln

 

Erfreulicherweise ist die Quarantäne für die Gruppen Rosa/Afra sowie für Andreas aufgehoben. Für die Gruppen Benedikt und Laetizia sowie für die Pandemieeinheit Walter darf auf Anordnung des Gesundheitsamtes weiterhin niemand besucht werden bzw. darf die Gruppe nicht verlassen werden. Ausnahmen, z.B. bei sterbenden Bewohnern, sind wie bekannt weiterhin möglich. Über das Procedere der Isoliereinheiten bezüglich der Öffnungen und Besuche werden Sie entsprechend informiert.

 

Ab Mittwoch, den 25.11.2020, sind daher wieder Besuche in den anderen Bereichen der Elisabethenstiftung möglich. Beachten Sie hierfür bitte folgende Voraussetzungen:

Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 14.00 – 17.00 Uhr. Wir dürfen Sie bitten, sich hierfür unter der Tel.-Nr. 09072-72180 bei Fr. Jäger oder per E-Mail an katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de anzumelden. Anmeldungen sind von Montag bis Freitag möglich. Dieses gilt auch für das Wochenende. Hierdurch ist für uns eine bessere Personaleinteilung möglich. Weiterhin müssen Sie sich zum Check-In-Schalter begeben. Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals intensiv darauf hinweisen, dass bei den Besuchen die Hygiene- und Abstandsregeln zwingend einzuhalten sind.

 

Zur Eindämmung der Pandemie sollen die Kontakte auf das Notwendigste reduziert werden. Wir bitten Sie daher, dieses auch bei evtl. Heimfahrten Ihrer Angehörigen im Auge zu behalten. Sollten Sie zwischenzeitlich Fragen haben nehmen Sie bitte vorzugsweise über die Mailadresse corona[at]elisabethenstiftung.de oder telefonisch Kontakt mit uns auf.

 

 

 


09.11.2020

Informationen zu Covid-19 Fällen im Haus

 

Wie Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mitbekommen haben, haben wir einige positive Fälle von Corona im Haus zu beklagen. Derzeit sind einige Bewohner überwiegend im Covid-Schnelltest positiv von uns getestet worden. Auch sind einige Mitarbeiter derzeit Covid-19-positiv getestet und befinden sich in häuslicher Quarantäne. Bedauerlicherweise betrifft es im Bereich der Pflege sehr unterschiedliche Gruppen. Mit dem Gesundheitsamt sind folgende Bereiche unter Quarantäne: wie bekannt die Gruppe Rosa/Afra, sowie die Gruppe Andreas und seit dem Wochenende auch die Gruppe Laetizia. Die ehemalige Gruppe Walter ist als Pandemieeinheit für die betroffenen positiv getesteten Bewohner wieder in Betrieb genommen worden. Diese Bereiche sind daher für mindestens 14 Tage als Isoliereinheit zu betrachten. Hier kann niemand besucht werden bzw. darf die Gruppe auf Anordnung des Gesundheitsamtes auch nicht verlassen werden.

Die Covid-19-Fälle in der Einrichtung betrachte ich derzeit als diffus. Im Rahmen des allgemeinen Lockdowns sollen derzeit die nicht zwingend notwendigen Kontakte reduziert bzw. eingestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt es daher, einen größtmöglichen Schutz für die Risikogruppen zu gewährleisten. Ich sehe mich daher gezwungen, zum Schutz aller lebenden und arbeitenden Menschen hier im Hause ein generelles Betretungsverbot auszusprechen. Selbstverständlich kann nach Rücksprache von diesem Betretungsverbot Abstand genommen werden, z. B. bei sterbenden Bewohnern. Dieses Betretungsverbot gilt zunächst bis einschließlich 22.11.2020. Sollte es zwischenzeitlich möglich sein, werden wir dieses Betretungsverbot selbstverständlich auch wieder früher lockern. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht ausgeschlossen, dass – wenn weitere Bereiche betroffen sind – dieses gegebenenfalls auch verlängert werden muss. Ich bedauere diese massive Einschränkung zutiefst und hoffe, dass wir diese Einschränkungen bald wieder lockern können.

 

Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, zum jetzigen Zeitpunkt auf nicht notwendige Heimfahrten zu verzichten, da die Kontaktreduzierung als ein wesentliches Mittel zur Eindämmung betrachtet wird. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch per Mail unter: corona[at]elisabethenstiftung.de oder telefonisch zur Verfügung.

 

 

 


26.10.2020

Corona News

 

Auch der Landkreis Dillingen hat Corona-Warnwert von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Es gelten daher die in der Allgemeinverfügung verbindlichen Beschränkungen aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnamenverordnung (BayIfSMV). Die Allgemeinverfügung gilt solange, bis der Corona-Warnwert sechs volle Tage

unterschritten wird.

 

Besuchsregelung der Elisabethenstiftung

In der Elisabethenstiftung gelten danach weiterhin grundsätzlich folgende Sicherheitsmaßnahmen:

 

- Personen mit respiratorischen Symptomen ( z.B. Husten, Atemnot etc.) jeglicher Schwere und/oder

fieberhaften Erkrankungen oder Kontakt zu einer mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten Person

dürfen die Elisabethenstiftung in keinem Fall betreten.

- Besuchszeiten:  Montag – Freitag von 14:00 bis 17:00 Uhr mit Anmeldung unter: 09072/72180

                               Samstag – Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr, keine Anmeldung erforderlich

                               Die Registrierung des Besuches am „Check In Schalter“ ist immer erforderlich.

- Pro Tag kann nur eine Person zu einem Bewohner für längstens 1 Stunde zu Besuch kommen.

 

Hierzu die bekannten Hygiene - Regelungen :

 

- Es besteht weiterhin Maskenpflicht für alle Besucher und Bewohner.

- Beim Besuch ist durchgängig ein Mindestabstand von ca. 1,5 m einzuhalten.

- Es müssen unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden, insbesondere Desinfektion bzw.

Waschen der Hände und Niesetikette.

- Die Elisabethenstiftung behält sich das Recht vor, Besucher bei Nichteinhaltung der

Sicherheitsregeln zu ermahnen und ggf. ein Besuchsverbot auszusprechen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch per Mail unter: corona[at]elisabethenstiftung.de oder

telefonisch zur Verfügung.

 

 

 


20.08.2020

Keine weiteren positiven Covid-19 Fälle in der Elisabethenstiftung

 

Erfreulicherweise dürfen wir Ihnen mitteilen, dass das Gesundheitsamt Dillingen uns soeben mitgeteilt hat, dass alle getesteten Personen negativ befundet worden sind.

 

Damit ist mit sofortiger Wirkung das vorläufige Besuchsverbot wieder aufgehoben. Es gelten für die Besuche und das Betreten der Einrichtung die vorherigen Regelungen weiter. Das heißt, eine Anmeldung und Registrierung über den Check-in-Schalter und nach Möglichkeit Aufenthalt im Saal bzw. Garten.

 

In der Vergangenheit scheint es immer wieder auch Disskusionen über diese Vorgehensweise gegeben zu habe – diese entspricht den derzeit geltenden Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung. Sollten Sie Rückfragen diesbezüglich haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

 

Wir werden Sie über etwaige Entwicklungen selbstverständlich umgehend informieren.

 

 


18.08.2020

Elisabethenstiftung Lauingen – Covid-19

 

Wir haben am 17.08.2020 die Mitteilung erhalten, dass einer unserer Bewohner im Krankenhaus postiv auf Covid-19 getestet worden ist. In enger Zusammenarbeit und Absprache mit dem Gesundheitsamt haben wir den betroffenen Wohnbereich gemäß unseres Pandemieplans isoliert. Die Pflege und Betreuung der betroffenen Bewohner findet überwiegend in den jeweiligen Zimmern des Wohnbereiches statt. Bewohner, die in engerem Kontakt zu dem betroffenen Bewohner standen, werden in einem zur Pandemiezone umfunktionierten Wohnbereich betreut und gepflegt. Die entsprechenden Testungen auf Covid-19 bei Bewohnern und Personal sind heute vorgenommen worden. Bis die Testergebnisse da sind, müssen wir leider für die gesamte Einrichtung ein Besuchsverbot aussprechen. Wir rechnen am Donnerstag mit den Ergebnissen. Ich danke Ihnen weiterhin für Ihr Verständnis und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

 

 


30.06.2020

Informationen bezüglich der Besuchsregelungen im Rahmen des SARS-CoV-2-Infektionsschutz

 

Die Bayerische Staatsregierung hatte in der letzten Ministerratssitzung beschlossen, dass es Erleichterungen der Besuche in Einrichtungen wie der unseren geben soll. Das zuständige Ministerium hat eine entsprechende Rahmen-konzeption für die Besuche in Alten- und Pflegeheimen und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe am Wochenende vorgelegt. Voraussetzung hierfür ist, dass wie bisher ein Hygiene-/Schutzkonzept in der Einrichtung vorliegt. Das vorliegende Rahmenkonzept des Ministeriums entspricht im Wesentlichen unserer bisherigen Vorgehensweise.

 

Wir bleiben daher bis auf weiteres bei dem Ihnen bekannten Procedere bei den Besuchen in unserem Hause (Besuchszeiten / Anmeldung / Check-In / 1 Person für 1 Stunde pro Tag, etc.).Erleichterung gibt es insoweit, dass nicht ausschließlich nur Angehörige in gerader Linie unsere Bewohner besuchen dürfen.

 

Sobald sich weitere Änderungen ergeben werden wir Sie umgehend informieren.

 

 

 

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28.05.2020

Weitere Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie

 

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass Einrichtungen der Pflege sowie der Behindertenhilfe weiterhin entsprechende Schutzkonzepte für ihre Bewohner aufrechterhalten müssen. Deshalb ist auch weiterhin nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Bedingungen ein Besuch in der Einrichtung möglich. Grundlage hierfür ist die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie andere behördliche Anordnungen und Hinweise.

 

Dies bedeutet konkret:

  • Besuche sind nur im Kreise engster Angehöriger, in der Regel in gerader Linie, möglich.
  • Weiterhin müssen alle Besucher namentlich registriert sein.
  • Die Einrichtung legt den Besuchszeitraum fest.
  • Täglich ist auch weiterhin nur 1 Besuch durch 1 Person möglich.
  • Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht sowie das Gebot, durchgehend einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Es bleibt daher – wie bisher – bei den Ihnen bereits bekannten Bedingungen. Der Besuch kann somit nur gestattet werden, wenn sich nach wie vor alle strikt an die entsprechenden Hygienemaßnahmen halten. Sie müssen daher weiterhin über unseren bekannten Check-In-Schalter die entsprechende Registrierung vornehmen.

 

Ihr Angehöriger wird in den Albertus-Magnus-Saal gebracht. Hier können die Besuche wie bisher, im Höchstfall 1 Stunde, stattfinden. Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass dieses Procedere strikt einzuhalten ist, insbesondere die Verpflichtung, dass die Besucher über den gesamten Zeitraum ihres Besuches eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt – sofern möglich – auch für Ihre Angehörigen in unserer Einrichtung.

 

Sofern Ihre Angehörigen nicht mobil sind gilt auch hier das bekannte Procedere über den Check-In Schalter, Schutzkittel etc. Sie werden auch weiterhin direkt zu Ihrem Angehörigen auf den Wohnbereich gebracht und wieder abgeholt.

 

Diese Regelungen gelten zunächst bis auf Weiteres.

 

 

 


25.05.2020

Besuchszeiten während der Corona-Pandemie

 

An Werktagen sind Besuche von 14:00 - 17:00 Uhr nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an Fr. Katja Jäger unter 09072 72 - 180 oder katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de.

An Wochenenden sowie Feiertagen sind Besuche von 14:00 - 17:00 Uhr ohne vorheriger Anmeldung möglich.

 

 

 


13.05.2020

Besuchszeiten während der Corona-Pandemie

 

Die Besuchszeiten an den Werktagen vom 11. - 15.05.2020 sind von 14:00 - 17:30 Uhr.

Für das Wochenende 16. und 17.05.2020 gelten die Besuchszeiten von 14:00 - 17:00 Uhr.

Vom 18.05. - 20.05.2020 sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an Fr. Katja Jäger unter 09072 72 - 180 oder katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de.

Am 21.05.2020 sind die Besuchszeiten von 14:00 - 17:00 Uhr.

Am 22.05. sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an Fr. Katja Jäger unter 09072 72 - 180 oder katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de.

Für das Wochenende 23. und 24.05.2020 gelten die Besuchszeiten von 14:00 - 17:00 Uhr.

 

 

 


06.05.2020

Änderungen bezüglich der Corona-Pandemie

 

Das Bayerische Kabinett hat gestern Änderungen bzgl. der Schutzmaßnahmen zur weiteren Verbreitung der Corona-Pandemie beschlossen. 

 

Betretungsverbot:

Nach § 4 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes bleibt es prinzipiell beim Besuchsverbot für Pflegeeinrichtungen sowie für Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Erfreulicherweise kann es hiervon Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen geben. Es darf daher jeder Bewohner einmal täglich von einer Person besucht werden. Diese Person muss dem Kreis der Familienangehörigen in gerader Linie angehören. Näheres entnehmen Sie bitte dem § 3 der o.g. Verordnung. Diese können Sie weiter unten herunterladen. Ferner gilt sowohl für den Besucher wie auch für den Besuchten eine Maskenpflicht und das Gebot, durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Der Zugang kann nur gestattet werden, wenn die Einrichtung ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept vorweist. Um den größtmöglichen Schutz aller uns anvertrauten Bewohner zu gewährleisten, müssen wir den Besuch ihres Angehörigen entsprechend organisieren.

 

Unsere Konzeption sieht daher folgende Regelungen vor:

 

Die Besuchszeiten am Samstag, 09.05.2020, und Sonntag, 10.05.2020, sind von 10:30 - 17:30 Uhr.

Am Vorplatz zum Haus Theresa bzw. Aufgang aus der Tiefgarage befindet sich in einem Pavillon ein „Check-In-Schalter“. Das Personal wird Sie hier in Empfang nehmen und lt. Richtlinie des RKI’s den Besuch registrieren, Ihre Telefonnummer notieren und eine Abfrage durchführen, ob Sie Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Kurzatmigkeit etc. haben. Sie werden außerdem gefragt, ob Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Personen mit Covid-19 hatten und wir werden kontaktlos an der Stirn Ihre Temperatur messen. Alles wird entsprechend den Vorgaben des RKI dokumentiert. Sie erhalten zum Abschluss noch die Hinweise zur Hygiene.

 

Wir bitten Sie anschließend, in den Albertus-Magnus-Saal zu gehen. Sofern Ihr Angehöriger mobil bzw. Rollstuhl-mobil ist, wird dieser ebenfalls in den Saal zu Ihnen gebracht. Der Albertus-Magnus-Saal ist ausreichend groß, um auch vielen Menschen unter den vorgegebenen Abstandsbedingungen die Möglichkeit eines Besuches zu ermöglichen. Selbstverständlich können Sie sich bei entsprechendem guten Wetter auch draußen im Garten aufhalten. Bitte beachten Sie auch auf unserem Gelände im Freien das notwendige Abstandsgebot.

Für immobile Bewohner werden Sie nach dem „Check-In“ durch unser Personal auf den Wohnbereich begleitet. Auch bei diesem Besuch gilt das notwendige Abstandsgebot zu allen Menschen, die Ihnen sonst noch begegnen.

Die Besuchszeit ist prinzipiell auf 60 Minuten begrenzt.

 

Noch einige abschließende Hinweise zum Besuch:

Bitte bringen Sie zum Besuch Ihre eigene Mund-Nasen-Abdeckung mit. Sprechen Sie sich bitte dringend mit Ihren weiteren Angehörigen ab, wer an welchem Tag Ihre Angehörigen besucht. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Besuch einer Kontaktperson pro Tag nur zu einem begrenzten Zeitraum zulässig ist. Das Personal ist von mir angewiesen, bei diesen regulären Besuchen keine Ausnahmen zuzulassen. Andere Regelungen gelten nur für Menschen, die sich absehbar in der letzten Lebensphase befinden. Wir arbeiten hier nach den Vorgaben der gültigen Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums.

 

Auch für Besuche Ihrer Angehörigen im ehemaligen Krankenhaus Lauingen gilt die obere Vorgehensweise. Sie müssen immer erst über unseren „Check-In-Schalter“.

 

Die Besuchszeiten an den Werktagen vom 11. - 15.05.2020 sind von 14:00 - 17:30 Uhr.

Für das Wochenende 16. und 17.05.2020 gelten die Besuchszeiten von 14:00 - 17:00 Uhr.

Vom 18.05. - 20.05.2020 sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an Fr. Katja Jäger unter 09072 72 - 180 oder katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de.

Am 21.05.2020 sind die Besuchszeiten von 14:00 - 17:00 Uhr.

Am 22.05. sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an Fr. Katja Jäger unter 09072 72 - 180 oder katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de.

Für das Wochenende 23. und 24.05.2020 gelten die Besuchszeiten von 14:00 - 17:00 Uhr.

 

Ausgangsbeschränkung:

Für die entsprechende Verordnung gelten folgende Regelungen:

Jeder von uns ist angehalten, die Kontakte außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut mögliches Minimum zu reduzieren. Auch hier gilt die Verpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) und die entsprechende Abstandshaltung.

 

Wir werden daher auch bei den Einkäufen etc. schrittweise dahingehend zurückkehren, dass die Bewohner ihre Einkäufe wieder selbstständig durchführen - selbstverständlich bemüht, dass Ihre Angehörigen hier auch die notwendige Maskenpflicht einhalten.

 

Ich bin an dieser Stelle sehr froh, dass die doch sehr belastenden Situationen der vergangenen Wochen langsam gelockert werden können. Bitte bedenken Sie, dass wir nur durch unser aller weiteres, sehr diszipliniertes Verhalten Ihre Angehörigen so gut es geht vor dieser Pandemie im Hause schützen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

 

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vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020
vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnah
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30.04.2020

Fortführung der Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie in stationären Einrichtungen

 

Das bisherige Betretungsverbot bleibt bis mindestens 10.05.2020 bestehen. Es können auch weiterhin nur Ausnahmen gemacht werden, wenn sich ein Angehöriger in einer absehbaren Sterbephase befindet oder ähnliche Notfallsituationen vorliegen.

 

Die Ausgangsbeschränkungen gelten für alle in Bayern lebenden Personen weiter. Es wird betont, dass hierbei nur wichtige, im Prinzip unaufschiebbare Aufgaben erledigt werden sollen, die es von Nöten machen, den häuslichen Bereich zu verlassen. Alle notwendigen Einkäufe für die Bewohner, sowohl in der Pflege wie auch in der Eingliederung, werden weiterhin durch das Personal vorgenommen. Dieses dient ganz explizit dem Schutz der uns anvertrauten Bewohner. Die Empfehlungen des Staatsministeriums für Gesundheit gehen soweit, dass sich die Bewohner nach Möglichkeit nur innerhalb des Einrichtungsgeländes aufhalten sollten, um so die Gefahr der Weiterverbreitung zu minimieren. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, sicherlich nicht um eine Anordnung. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die konsequente Einhaltung der Empfehlung jedoch von großer Bedeutung, da der Ausbruch einer Corona-Pandemie in einer stationären Einrichtung der Pflege wie auch einer stationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung so gut wie nicht steuerbar ist und letztendlich im schlimmsten Fall zu erheblichen Konsequenzen für Leib und Leben führen kann.

 

Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals auf das Angebot zur Kontaktaufnahme über Skype hinweisen. Sollte das Betretungsverbot auch weit über den 10.05.2020 hinaus Bestand haben, sind wir schon jetzt in entsprechenden Vorbereitungen, geeignete Besucherfenster einzurichten.

 

Es ist uns bewusst, wie schwer sowohl die Bewohner wie auch Sie an diesen Entscheidungen tragen. Wir müssen jedoch daran denken, dass wir unsere Bewohner - und damit Ihre Angehörigen und Betreuten - so gut es geht vor dieser Pandemie schützen.

 

 

 


17.04.2020

Betretungsverbot bleibt bestehen

 

Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen, stringenten Regelungen weiter bestehen. Wir sind uns der schwierigen Situation bewusst, die dieses Verbot für alle bedeutet. Wir begrüßen diese Maßnahme aber ausdrücklich, da dies rational der beste Weg ist unsere Bewohner und Ihre Angehörigen zu schützen. Eine Öffnung würde zudem auch die Kapazitäten an Schutzausrüstung, die benötigt werden würde, zu sehr strapazieren. Nutzen Sie deshalb bitte die Möglichkeit mit Ihren Angehörigen via Skype in Kontakt zu treten. Das Procedere dazu finden Sie unterhalb.

 

 

 


09.04.2020

Videotelefonie per Skype mit Angehörigen

 

In dieser für alle so ungewöhnlichen Zeit können wir sehr gut nachvollziehen, wie schwierig es sowohl für unsere Bewohner wie auch für Sie als Angehörige ist, nicht persönlich in Kontakt treten zu können. Sie können daher ab sofort mit Ihren Angehörigen via Skype eine Videotelefonie durchführen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie mit unserer Leitung der sozialen Betreuung, Frau Katja Jäger, unter der Telefonnummer 09072/72-180 oder über die E-Mailadresse katja.jaeger[at]elisabethenstiftung.de einen Termin vereinbaren. Dies ist ab sofort möglich. Auch über die Osterfeiertage werden Terminierungen organisiert.

Sie benötigen für die Videotelefonie lediglich einen eigenen Skype-Zugang, den Sie sich kostenfrei, sowohl für Windows-, Apple- wie auch für Android-Geräte, einrichten können. Genauere Anweisungen entnehmen Sie bitte nachfolgender Anleitung.

 

 

 

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Anleitung zur Nutzung von Skype
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01.04.2020

Betretungsverbot anlässlich der Corona-Pandemie verlängert

 

Der Freistaat Bayern hat in der Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen vom 27.03.2020 anlässlich der Corona-Pandemie das Betretungs- und Besuchsverbot bis 19. April 2020 verlängert. Als Einrichtung begrüßen wir die Entscheidung zum Schutze der Bewohnerinnen und Bewohner und damit ihrer Angehörigen. Gleichwohl wissen wir wie schwer diese Maßnahme alle betrifft.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Die Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier:

 

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Verordnung Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 27.03.2020
Verordnung Bayerisches Staatsministerium
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