Coronavirus

Informationen für Mitarbeitende


Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

zunächst geht mein Dank an Sie für Ihren Dienst und Ihren Einsatz für unsere Klienten. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass wir, wie in der Vergangenheit, zusammenstehen um die Coronakrise so gut wie möglich zu überstehen.

 

Nachfolgend haben wir Fragen beantworten, die uns häufig gestellt wurden. Sollten sie weitere Fragen haben scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren. Hierzu wenden Sie sich gerne an Herrn Fröhlich und Herrn Manz sowie Herrn Dippner unter den bekannten Telefonnummern oder per E- Mail an corona[at]elisabethenstiftung.de. Des Weiteren finden Sie auf dieser Seite Neuigkeiten sowie weiterführende Informationen.

 

 

 


Neuigkeiten

31.03.2021

Testinformationen Mitarbeiter

 

Für Mitarbeiter*innen besteht weiterhin die Möglichkeit, sich gemäß der Empfehlung der Einrichtungsleitung dreimal in der Woche im Albertus Magnus Saal testen zu lassen. Eine Testpflicht besteht derzeit nicht.

 

Ab einer Inzidenz von über 100 Infektionen pro 100000 Einwohner im Landkreis Dillingen gilt gemäß § 9 der zwölften bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Pflicht, sich zweimal wöchentlich testen zu lassen.

 

Testmöglichkeiten:

 

Montag bis Freitag

 

6:00 Uhr – 8:30 Uhr

 

12:30 Uhr – 14:00 Uhr

 

Samstag und Feiertag (Wenn der Feiertag ein Werktag ist)

 

6:00 Uhr – 7:30 Uhr

 

12:30 Uhr – 14:00 Uhr

 

 

Es gelten weiterhin die Grundsätze des Testens:

  • Ich lasse mich vor dem Dienst testen!
  • Immer wenn ich aus dem Frei/Urlaub etc. komme, brauche ich einen Schnelltest, um die     Ansteckungsgefahr für unsere Bewohner so gering wie möglich zu halten!
  • Wenn ich mehrere Tage hintereinander arbeite, komme ich jeden 2. Tag zum Testen!

 

 


09.12.2020

Testpflicht für Mitarbeiter

 

Mit der 10. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sind wesentliche Änderungen bezüglich der Testungen des Personals vorgesehen. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 haben sich demnach Beschäftigte regelmäßig – mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche – einer Testung zu unterziehen. Diese zweimaligen Testungen unterliegen daher nicht mehr einer Freiwilligkeit. Ab morgen, den 10.12.2020, erhalten Sie die Möglichkeit, sich von Montag bis einschließlich Samstag von 13.00 – 14.00 Uhr wie gewohnt im AMS testen zu lassen. Bis auf weiteres werden wie gehabt Testungen mittels Schnelltests vorgenommen. Ich darf Sie bitten, sich eigenverantwortlich zweimal die Woche im Rahmen der Dienstzeit testen zu lassen.

Sollten Sie sich nicht im Hause testen lassen, sondern extern, z. B. im Testzentrum oder beim Hausarzt, so müssen Sie lt. dieser Verordnung das Testergebnis vorlegen. Sollten Sie sich für diese Variante entscheiden darf ich Sie bitten, mir das Testergebnis nach Möglichkeit in kopierter Form zukommen zu lassen.

 

 

 


22.04.2020

Schulungsvideos sowie e-Learning

 

Wir haben für Sie einen Pool an Videos zur Veranschaulichung bestimmter Thematiken eingefügt, diesen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Für weitere Sprachen bitte hier klicken. Diese behandeln die Themen

- Korrektes Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung

- Korrektes Entfernen der persönlichen Schutzausrüstung

- Korrekte Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes

- Korrektes desinfizieren der Hände

 

Des Weiteren finden Sie hier ein e-Learning vom Thieme Verlag zum Thema "Hygienemaßnahmen im  Rahmen der Behandlung von Patienten".

 

Hierzu ergänzende Informationen, Fachliteratur sowie Webinare finden Sie hier.

 

 

 


17.04.2020

Pflegebonus für Pflegekräfte durch den Freistaat Bayern

 

Als Zeichen der Anerkennung für das außergewöhnliche Engagement erhalten Pflegekräfte eine einmalige finanzielle Zuwendung durch den Freistaat Bayern. Den Bonus bekommen Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten, Notfallsanitäterinnen und -sanitäter wie auch Rettungsassistentinnen und -assistenten. Wer regelmäßig mehr als 25 Stunden pro Woche arbeitet, erhält 500 Euro. Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden pro Woche oder weniger arbeiten, erhalten 300 Euro. Bisher nicht geklärt ist wie es mit den anderen Berufsgruppen aussieht. Hier erwarten wir in den nächsten Tagen genauere Angaben.

Wir werden alle Mitarbeiter über die Vorgehensweise der Beantragung informieren – die notwendigen Arbeitgeberbescheinigungen sind für die Berufsgruppen, die schon feststehen, bereits in Arbeit. Nach aktuellem Stand soll die Prämie unabhängig von dem derzeit auf Bundesebene diskutierten Pflegebonus in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden.

 

 

 


16.04.2020

Kostenfreier Online-Kurs "Update Corona" der Springer Medizin Verlag GmbH

 

Die Springer Medizin Verlag GmbH hat ein kostenfrei zugängliches eLearning sowie Downloads zusammengestellt, in dem die nach aktuellem Stand medizinisch gesicherten Erkenntnisse zusammengefasst sind. Es wird gezeigt, wie sich Pflegekräfte effektiv vor SARS-CoV-2 schützen können, welche Regeln in stationären und ambulanten Einrichtungen gelten und was es beim Umgang mit Risikogruppen zu beachten gilt. Um diesem Angebot zu folgen klicken Sie bitte hier.

Auf der sich öffnenden Seite finden Sie zum einen das "Online-PflegeKolleg Update Corona" sowie "Artikel + Fragebogen zum Download". Sie müssen sich zur Nutzung registrieren, dies alles ist ein kostenfreier Dienst für Sie.

 

 

 


03.04.2020

Dank der Bischöfe an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Die Bischöfe danken allen Mitarbeitenden der Caritasgemeinschaft für Ihren Dienst.

Gerne leiten wir dieses Dankschreiben der Deutschen Bischofskonferenz, verbunden mit den besten Wünschen des Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes, Herrn Prälat Dr. Peter Neher, wie auch des Augsburger Diözesan-Caritasdirektors, Domkapitular Dr. Andreas Magg, an Sie weiter.

 

Download
Brief der Deutschen Bischofskonferenz an die Mitarbeitenden der Caritas
Brief der Deutschen Bischofskonferenz an
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03.04.2020

Kostenfreie Verpflegung für Mitarbeitende durch den Freistaat Bayern

 

Der Freistaat Bayern hat, unter anderem für das Personal in Einrichtungen wie wir sie sind, die Möglichkeit gegeben, kostenfreie Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Die Kostenübernahme erfolgt hierbei durch den Freistaat Bayern.

Ab kommendem Montag, den 06.04.2020, besteht die Möglichkeit, dass alle Mitarbeitenden zum Mittagessen gehen können. Das Essen kann ausschließlich im Albertus Magnus Saal eingenommen werden. Es wird dringendst darauf hingewiesen, den Abstand einzuhalten! Für den Spätdienst und Nachtdienst werden Brotzeitteller bereitgestellt, die auf den Bereichen eingenommen werden können. Auch hier gilt es den Abstand einzuhalten bzw. getrennte Pausen zu machen!

Diese Maßnahme ist vom Freistaat zunächst bis zum 31.05.2020 begrenzt.

 

 

 


01.04.2020

Schulungsvideos online verfügbar

 

Unter nachfolgendem Link finden Sie Schulungsvideos zu den Themenfeldern

  •  persönliche Hygiene
  •  korrekte Händedesinfektion
  •  Anlegen von Schutzkleidung

https://webtvcampus.de/

 

 

 


Häufig gestellte Fragen

Was ist mit den Personen, die Vorerkrankungen haben und in Pflegeberufen arbeiten?

 

Grundsätzlich sollten Menschen mit Vorerkrankungen besonders vorsichtig sein. Das gilt aber nicht nur in Zeiten des neuartigen Coronavirus, sondern auch während Grippezeiten.

 

Ist es sinnvoll, sich regelmäßig testen zu lassen?

 

Es soll nicht jede Person ohne Symptome vorsorglich auf SARS-CoV-2 getestet werden, sondern nur akute Verdachtsfälle. Dieses Vorgehen hilft dabei, dass die Labore die Proben von akuten Verdachtsfällen zeitnah testen können und nicht überlastet werden.

 

Erhalte ich auch in Quarantäne mein Gehalt?

 

Ja, Sie bekommen weiterhin Ihr Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Ihr Arbeitgeber kann sich das Geld für die Lohnfortzahlung beim Bundesland zurückholen. Das Gehalt entspricht in den ersten sechs Wochen etwa der Höhe des Nettolohns – danach der Höhe des Krankengeldes.

 

Haben wir Schutzausrüstung?

 

Ja, wir sind abgesichert. Inwieweit diese reicht können wir logischerweise nicht sagen, da sich der Bedarf nach der medizinischen Notwendigkeit richtet.

 

 

 


Videos zur Veranschaulichung für Mitarbeitende

Korrektes Anlegen Der persönlichen Schutzausrüstung


Korrektes Entfernen Der persönlichen Schutzausrüstung


Korrekte Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes


Korrektes desinfizieren der Hände